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Wir übernehmen die Beratung und Vertretung in Scheidungsangelgenheiten.
Rechtsanwältin Thiede verfügt als Rechtsanwältin für Familienrecht, aufgrund mehrjähriger Erfahrungen, über besondere Kenntnisse im Bereich des Scheidungsrechts.
Vorraussetzung für eine Scheidung
Vorraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Eheleute vor Antragstellung mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. In Härtefällen (häusliche Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch etc.) kann eine Ehe auch bereits vor Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Sollte eine Härtefallscheidung in Betracht kommen, ist es zwingend erforderlich den Sachverhalt vorab mit einem Rechtsanwalt zu klären und festzustellen, ob die Vorraussetzungen dafür gegeben sind.
Um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, benötigen wir noch einige Informationen.
Füllen Sie dazu auf der Website www.scheidung-in-halle.de die dafür vorgesehenen Formulare aus bzw. senden uns eine E-Mail!